Sterbebegleitung statt Tötung auf Verlangen

Ein Gastbeitrag von Christoph Kraus.


Man muss nur einmal die Augen zusammenkneifen und sich für einen kurzen Moment vorstellen, der Herr selbst hätte sich seinem Leiden entzogen, wäre dem schmachvollen Tod am Kreuz entgangen, der Geißelung, des Spotts durch die Dornenkrone, er hätte dem Sühnetod widersagt und  stattdessen – wissend, in persönlicher Freiheit zu handeln und den Willen des Vaters auszuschlagen – den Freitod gewählt.

Nach vorherrschender zeitgeistlich orientierter humanistischer Sicht wäre diese Entscheidung nicht einmal zu beanstanden gewesen. Präses Nikolaus Schneider höchstpersönlich, immerhin Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), bekundete jüngst offen seine Sympathie für eine seelsorgliche Begleitung von Menschen, die sich "für Suizid entschieden" haben. Welch eine Farce!

>>Gott ist in sich unendlich vollkommen und glücklich. In einem aus reiner Güte gefassten Ratschluss hat er den Menschen aus freiem Willen erschaffen, damit dieser an seinem glückseligen Leben teilhabe. Deswegen ist er dem Menschen jederzeit und überall nahe. Er ruft ihn und hilft ihm, ihn zu suchen, ihn zu erkennen und ihn mit all seinen Kräften zu lieben. Er ruft alle durch die Sünde voneinander getrennten Menschen in die Einheit seiner Familie, die Kirche. Er tut es durch seinen Sohn, den er als Erlöser und Retter gesandt hat, als die Zeit erfüllt war. In ihm und durch ihn beruft er die Menschen, im Heiligen Geist seine Kinder zu werden und so sein glückseliges Leben zu erben.<<

Ein vorzeitiger Eingriff in den Lauf der Welt, etwa durch die Inanspruchnahme der aktiven Sterbehilfe, würde nicht nur der Lehre der Kirche widersprechen, sondern auch den Begriff der Menschlichkeit ab absurdum führen. Wer Menschen aus fadenscheinigen Gründen (Stichwort: „um der Barmherzigkeitt willen“) vom Leben „erlöst“ – was schon an sich ein Widerspruch ist, schließlich hat Christus selbst schon selbiges bewirkt – der macht sich mitschuldig am Übel der Unmenschlichkeit.

Die Neuformulierung von § 217, der die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung thematisiert, besteht nun im zweiten Absatz auf folgende Klausel:
>>Ein nicht gewerbsmäßig handelnder Teilnehmer ist straffrei, wenn der (…) andere sein Angehöriger oder eine andere ihm nahe stehende Person ist.<<

Diese Sicht der Dinge deckt sich mit dem Verständnis des eingangs zitierten Präses Schneider, für den es maßgeblich auf die Beziehung zwischen Sterbebegleiter und demjenigen, der Suizid begehen möchte, ankommt. Wörtlich: „Wenn es Spitz auf Knopf kommt, dann sind wir für die Menschen da und nicht für die Sauberkeit unserer Position.“

Darüber kann man bloß den Kopf schütteln, gleichzeitig beten (!) und dringend dazu ermahnen, Sterbebegleitung als das zu sehen, was sie nach katholischem Verständnis ist, nämlich als allumfassende Begleitung von Sterbenden, also von Menschen, die im Begriff sind, vom irdischen ins andere Dasein zu gleiten. Trauerarbeit beginnt nicht erst in dem Moment, in dem ein Arzt nach gesetzlicher Pflicht die Todesbescheinigung ausstellt. Sie fängt auch nicht an dem Tag an, an dem sich die Angehörigen in frommer Absicht auf dem Friedhof versammeln und der Kirchenchor mehrstimmig „Es ist vollbracht“ anstimmt, ehe die Trauernden zum deftigen Leichenschmaus ins örtliche Wirtshaus schlendern.

Der Begriff der Seelsorge, der oft mit bloßem, unbedachtem Sakramentaltourismus verwechselt wird, entspringt vielmehr dem Gedanken, den Menschen von der Taufe bis zur würdigen Bestattungsfeier zu begleiten – gerade dann, wenn Krankheit und Leid das Leben brandmarken, es scheinbar (nach humanistischer Auffassung) unmenschlich machen. Das ist nicht nur Sterbehilfe, sondern Lebenshilfe.

Kommentare

Beliebte Posts